Hier gibt es Bargeld gegen Pfand, und zwar sofort und ohne bürokratische Auflagen. Bringen Sie einfach einen wertvollen Gegenstand aus Ihrem Besitz mit, etwa ein Schmuckstück, und dazu Ihren amtlichen Ausweis. Hinterlegen Sie den Wertgegenstand bei uns als Pfand, und Sie erhalten ein entsprechendes Darlehen.
Typische Pfänder sind Gold-, Silber- und Brillantschmuck, hochwertige Uhren, Perlschmuck, Accessoires, Gold- und Silbermünzen, Einrichtungs- oder Dekorationsgegenstände aus Silber, komplett vorhandene Bestecke aus Silber, „Meissen“-Sammlerporzellan, Musikinstrumente und alte und moderne Kunst (Bilder und Skulpturen).
Technische Markengeräte können nur in komplettem, einwandfreiem und sauberen Zustand innerhalb der Herstellergarantie beliehen werden. Angenommen werden: Fernseher (LED, LCD, OLED, Curved-TV etc.), digitale Kameras, Haushaltsgeräte (Staubsauger, Küchengeräte).
Bei Fragen zu einem hier nicht aufgeführten Gegenstand rufen Sie uns gerne in einer der Filialen an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Sie erhalten Ihr Bargeld meist nach nur wenigen Minuten. Dazu bekommen Sie einen Pfandschein. Die Aufnahme des Pfandkredits geht in der Regel schnell vonstatten, unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen den Wertgegenstand und legen die Höhe des Darlehens fest.
Bei Schmuck bestimmen der Metall- bzw. der Materialwert die Grundlage, dazu spielen der Gehalt an Gold und Silber und die Größe und Qualität der verarbeiteten Edelsteine eine Rolle.
Technische Geräte aller Art müssen komplett sein und tadellos funktionieren, wenn wir sie im Ladenlokal testen. Das Darlehen selbst wird von uns hinsichtlich des Zeit- und Wiederbeschaffungswertes festgelegt. Auch der Erhaltungszustand des Gerätes ist für die Höhe des Auszahlungsbetrages ausschlaggebend.
Sie brauchen nichts außer dem zu beleihenden Wertgegenstand und einem amtlichen Ausweis mitzubringen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Daten sensibel und vertraulich und geben diese keinesfalls weiter.
Sollten Sie ein technisches Gerät als Pfand hinterlegen wollen, so benötigen wir eine Rechnung, die besagt, dass der Gegenstand vollständig bezahlt ist und somit Ihnen gehört. Andernfalls können wir den Gegenstand nicht als Pfand annehmen.
Genaue Informationen zu Abholfristen, möglichen Verlängerungen und Einlösungen lesen Sie hier auf unserer Homepage.